Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FKM GmbH. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns!

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma FKM GmbH, Hannesgrub Nord 31, 4911 Tumeltsham, Gerichtsstand Ried im Innkreis, FN 311054 h  haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma FKM GmbH und ihren Kunden/Auftraggebern verbindlich und fair zu regeln.

  1. GRUNDLAGE EINES AUFTRAGES

Die Auftragserteilung der Firma FKM GmbH erfolgt nur in Anerkenntnis der unten folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche mit einer telefonischen Bestellung bzw. Auftragserteilung bestätigt werden.

  1. BESTANDTEILE EINES AUFTRAGES

Bestandteile eines Auftrages beruhen auf der vorher getroffenen Vereinbarung – im Regelfall handelt es sich dabei um sämtliche Kanal- und Rohrreinigungen, Behebung von Kanalverstopfungen, Fräsarbeiten, TV-Untersuchungen und Kanalortungen und entsprechende, nach sich ziehende Sanierungen, alle Arten von Entleerungsarbeiten an Fettabscheidern, Ölabscheidern etc., absaugen und reinigen von Sickerschächten.

  1. PFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Einsatzvorbereitung

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet die Einsatzstelle im Vorfeld zu räumen (falls möglich Autos wegfahren lassen, Einsatzstelle innerhalb eines Lagers räumen usw.) und falls notwendig, sicherzustellen, dass ein Ansprechpartner zur Verfügung steht um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Des Weiteren muss der Zugang zu allen Bereichen, welche zur korrekten Arbeitsausführung betreten werden müssen, vorhanden sein (Schlüssel ,...). Sollte es bei den oben genannten Punkten zu einem Versäumnis seitens des Auftraggebers kommen, so muss dieser für die entstehenden Warte- und Standzeiten aufkommen.

3.2 Rohrführung/Rohrmaterial/Rohrbeschaffenheit

Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten den Mitarbeitern der Firma FKM GmbH sämtliche, eventuell vorhandenen Rohrführungs- und Revisionspläne vorzulegen, die Rohrmaterialien soweit bekannt mitzuteilen. Sollte es hierbei aufgrund eines Versäumnisses des Auftraggebers zu Schäden am Kanalsystem kommen, so haftet der Auftragnehmer, die Firma FKM GmbH, nur im Falle der groben Fahrlässigkeit.

3.3 Gefahrengut

Vor Beginn von Entleerungs- und Reinigungsarbeiten sind die Mitarbeiter der Firma FKM GmbH davon in Kenntnis zu setzen, ob es sich bei dem auszupumpenden Material um ein Gefahrengut handelt und unter welche Gefahrengutklasse dieses fällt (Bekanntgabe der Stoffnummer, Beschilderung für das Fahrzeug usw.). Darunter fallen unter anderem Stoffe, welche die Mitarbeiter in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, sich normalerweise nicht in einem Kanalsystem befinden (z.B. Öl, Säuren usw.), aus welchen sich eine Haftung bei Einleiten in das öffentliche Kanalsystem ergeben könnte oder bereits als Gefahrengut klassifiziert sind. Sollte es sich hierbei um besonders gefährliche Stoffe handeln, so ist ein Sicherheitsbeauftragter zu stellen. Sollte es durch fehlende Informationen des Auftraggebers zu einem Haftungsanspruch Dritter kommen, so entbindet der Auftraggeber hiermit die Firma FKM GmbH von allen Haftungsansprüchen.

  1. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

4.1 Umfang der Arbeiten

Die Firma FKM GmbH bestimmt – sollten nicht im Vorhinein anderweitige, schriftliche Abmachungen getroffen werden – in welchem Umfang, von welchem Ort aus und mit welchen Geräten bzw. Maschinen die Arbeiten Ordnungs- und Sachgemäß durchzuführen sind.

4.2 Zeitlicher Rahmen der Arbeiten

Alle angegebenen Zeiten, egal ob schriftlich oder mündlich, sind ohne Gewähr. Die Firma FKM GmbH behält sich vor, Aufgrund von besonderen Vorkommnissen (Notfälle, behördliche Anordnungen usw.) den Beginn der Arbeiten zu verschieben bzw. in besonders dringlichen Fällen diese abzubrechen.

4.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber

Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Verzögerungen durch den Auftraggeber kommen, so ist dieser für alle daraus entstehenden Mehrkosten verantwortlich – dies betrifft vor allem etwaige Warte- und Vorhaltekosten, welche zusätzlich zu vergüten sind.

  1. ARBEITSERFOLG

Es wird keinerlei Gewähr übernommen, dass die zuerst vorgeschlagenen und angebotenen Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich sind. Die Firma FKM GmbH wählt im Sinne der Kundschaft die zunächst kostengünstigste, schonendste und schnellste Arbeitsmethode aus. Sollte diese zu keinem Erfolg führen, so ist die Firma FKM GmbH berechtigt weitere Gerätschaften – mit dementsprechender Anhebung der Kosten – einzusetzen, um ein Gelingen der Arbeiten zu ermöglichen. Die vorhergehenden, nicht erfolgreichen Arbeiten bleiben weiterhin vergütungspflichtig.

  1. PREISE

6.1. Preiskalkulation

Unsere Preise gelten laut aktueller Preisliste der Firma FKM  GmbH und werden, falls vorher schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, auf Regiebasis verrechnet. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen MwSt. Alle Leistungen werden nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand berechnet (inkl. An- und Abfahrt und Wasser tanken, Gerätereinigung, desinfizieren gemäß arbeitsrechtlicher Bestimmungen, und ev. Entsorgungsfahrten). Sollten neben den normalen Kanalräumungs- und Untersuchungseinsätzen noch weitere, extra Arbeiten – z.B. Kanalsanierungen usw. erforderlich sein, so werden für diese eigene Angebote erstellt.

6.2. Zahlungen

Alle Rechnungen sind binnen 8 Tagen ohne Abzüge zu begleichen, bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnspesen zu berechnen. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen bzw. die Kreditwürdigkeit des Kunden durch unterschiedliche Umstände zweifelhaft werden, so ergibt sich daraus die sofortige Fälligkeit aller noch offenen Forderungen unsererseits. Des Weiteren behält sich die Firma FKM GmbH vor, etwaige Arbeiten und Leistungen bei einer Kundschaft einzustellen, bis diese alle bis dahin noch offenen Rechnungen beglichen hat.

6.3. Überstundenzuschlag

Sollten Arbeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten, Mo. – Do. 7.00 – 17.00 Uhr, Fr. 7.00 – 12.00 Uhr erfolgen, so wird dafür ein angemessener Überstundenzuschlag (50% bzw. 100%) berechnet.

  1. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

7.1 Es wird keine Garantie/Haftung für Schäden übernommen, soweit diese entstehen durch

  • Spiralen, Schläuche und sonstigen Werkzeuge, die in Leitungen stecken bleiben oder abhanden kommen;
  • Austretenden Inhalt von Entwässerungsgegenständen oder Entwässerungsleitungen;
  • Arbeiten an defekten (z.B.: schwer verstopften), rissigen, brüchigen, unvorschriftsmäßig installierten oder auch sehr alten Rohren, Leitungen oder Anlagen;
  • Kosten für die Bergung von Arbeitsgeräten, welche sich bei den durchgeführten Kanalräumungs- und/oder Inspektionsarbeiten festsetzen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus dem Rohrleitungssystem zu lösen sind, müssen inkl. dem eventuellen Aufgraben/Aufstemmen etc. vom Auftraggeber getragen werden.
  • Arbeiten an Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Laufwinkel von mehr als 45 Grad;
  • Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gußeisen, Steinzeug oder Polokal bestehen;
  • Arbeiten mit gefährlichen Stoffen;
  1. ABNAHME DER Dienstleistung

Durch Unterschrift des Lieferscheins und Wiederinbetriebnahme der Anlagen, an welchen Arbeiten durchgeführt wurden, bestätigt der Auftraggeber unsere Dienstleistung als vollständig und korrekt.

  1. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand Ried im Innkreis.